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Meister-BAföG und Darlehen

Alle Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Diätkoch) sind im Rahmen des Meister-BaföG förderungsfähig. Sie können also Förderungen in Höhe der gesamten Lehrgangskosten (maximal € 10.226) erhalten.
Der Förderungsbetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ersterer ist ein Zuschuss von 30,5% der Gesamtsumme – muss also nicht zurückgezahlt werden. Der zweite Teil, ein Bankdarlehen der KfW über den Restbetrag, ist während der gesamten Studiendauer und anschließenden Karenzzeit (bis zu sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.

Ein Rechenbeispiel:

Die Kosten für den Lehrgang "Meister im Gastgewerbe IHK" betragen € 4470,00.

Sie erhalten € 1363,35 (30,5%) als nicht rückzuzahlenden Zuschuss, müssen also zunächst lediglich € 3106,65 selbst zahlen. Dieser Betrag wird Ihnen von der staatlichen KfW Bank als Darlehen (Lehrgangspreis+Prüfungsgebühren) zur Verfügung gestellt. Mit bestandener Prüfung bekommen Sie 25% des Darlehens erlassen. Sollten Sie sich nach Ihrem Abschluss selbstständig machen und einen Mitarbeiter einstellen, können Ihnen darüber hinaus nochmals 33% der Restschuld erlassen werden, bei Einstellung eines Auszubildenden weitere 33% – der zu zahlende Betrag beliefe sich also nur noch auf € 792,20. Diesen können Sie nach der sechsjährigen Karenzzeit – in der keine Zinsen oder Zinseszinsen entstehen – in kleinen monatlichen Raten zurückzahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den BAföG-Antrag erst nach der Lehrgangsanmeldung stellen können, da Sie mit der Anmeldebestätigung das nötige Formblatt B (Bestätigung des Maßnahmenträgers) zum Einreichen des Antrages von uns bekommen.

 

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Position

Betrag in Euro

Kosten für den Lehrgang

davon

4470,00

Zuschuss 30,5 %

1363,35

Darlehen 69,5 %

3106,65

Teilerlass (vom Darlehensbetrag)

25% bei bestandener Prüfung

776,66

66 % bei Einstellung von Azubi und Mitarbeiter

1537,79

Restdarlehensbetrag/zurückzuzahlen

792,20

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