Die Kosten für den Lehrgang "Meister im Gastgewerbe IHK" betragen € 4470,00.
Sie erhalten € 1363,35 (30,5%) als nicht rückzuzahlenden Zuschuss, müssen also zunächst lediglich € 3106,65 selbst zahlen. Dieser Betrag wird Ihnen von der staatlichen KfW Bank als Darlehen (Lehrgangspreis+Prüfungsgebühren) zur Verfügung gestellt. Mit bestandener Prüfung bekommen Sie 25% des Darlehens erlassen. Sollten Sie sich nach Ihrem Abschluss selbstständig machen und einen Mitarbeiter einstellen, können Ihnen darüber hinaus nochmals 33% der Restschuld erlassen werden, bei Einstellung eines Auszubildenden weitere 33% – der zu zahlende Betrag beliefe sich also nur noch auf € 792,20. Diesen können Sie nach der sechsjährigen Karenzzeit – in der keine Zinsen oder Zinseszinsen entstehen – in kleinen monatlichen Raten zurückzahlen.
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Position |
Betrag in Euro |
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Kosten für den Lehrgang davon |
4470,00 |
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Zuschuss 30,5 % |
1363,35 |
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Darlehen 69,5 % |
3106,65 |
| Teilerlass (vom Darlehensbetrag) | |
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25% bei bestandener Prüfung |
776,66 |
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66 % bei Einstellung von Azubi und Mitarbeiter |
1537,79 |
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Restdarlehensbetrag/zurückzuzahlen |
792,20 |