KuechenmeisterIn

Weiterbildungsziel: Meister im Gastgewerbe (IHK)
Bachelor Professional (CCI) of Kitchen Management

Erlangen Sie mit diesem staatlich geprüften und zugelassenen Studiengang die höchste Qualifikation Ihres Berufsstandes.
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Küchenmeister/in IHK | Fernstudium

National und international genießt der Meisterbrief uneingeschränkte Anerkennung und ermöglicht Ihnen, auf der Karriereleiter weiter aufzusteigen:

In allen Bereichen des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Gemeinschaftsverpflegung und Systemgastronomie sind Küchenmeister nicht nur für die Leitung der Küche oder die Organisation des Küchenbetriebes verantwortlich: Poppe & Neumann-Absolventen des Lehrgangs Küchenmeister/in IHK arbeiten heute außerdem erfolgreich als Food-Designer, Consulter, Lebensmittelkontrolleure, Food & Beverage-Manager, sind Fachlehrer an Berufsschulen bzw. privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtungen oder studieren, da sie mit dem Meisterbrief die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Der Meisterbrief ist der zentrale Karrierebaustein für Ihre berufliche Zukunft in einer Führungs-/Managementposition im Gastgewerbe. Nutzen auch Sie Ihre Chance!

Studienziel

Der staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgang zum/zur Küchenmeister/in IHK zeichnet sich durch die ausgereiften, an der beruflichen Praxis orientierten Studienunterlagen aus. Wie alle Poppe & Neumann-Fernstudiengänge ist auch der Lehrgang Küchenmeister/in so gestaltet, dass sich Berufstätigkeit und Weiterbildung optimal vereinbaren lassen.

Die ständig wachsenden Anforderungen an das Gastgewerbe verlangen ein vielseitiges und fundiertes Fachwissen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte. Neben dem eigentlichen Fachwissen werden vor allem auch betriebswirtschaftliche Schlüsselqualifikationen erwartet, die meist nur durch die gezielte berufliche Weiterbildung zu erlangen sind. Mit dem Küchenmeister/in IHK erhöhen Sie Ihren persönlichen Wert am Arbeitsmarkt und eröffnen sich berufliche Perspektiven für eine erfolgreiche Karriere im oder um das Gastgewerbe.

Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich an:
Personen, die Führungspositionen und -aufgaben im Gastgewerbe anstreben
Köchinnen und Köche, die auf der Karriereleiter weiter aufsteigen wollen
Köchinnen und Köche, die als Fachlehrer/innen an Berufsschulen oder z.B. als Lebensmittelkontrolleur arbeiten wollen wollen
Personen, die über den Meisterbrief den Hochschulzugang erwerben und im Anschluss studieren wollen
Ungelernte Arbeitskräfte, die mit ihrer langjährigen Berufserfahrung direkt die höchste Qualifikation ihres Berufsstandes erlangen möchten
Lehrgangsinhalte

Ausbildereignung (AdA)

Bei der Absolvierung des Lehrgangs inklusive Ausbildereignung (AdA-Prüfung) erhalten Sie zunächst diese fachspezifischen Studienunterlagen. In diesem Studienabschnitt erlernen Sie das wichtige Wissen zu Fragen rund um die Ausbildung der Azubis Ihres Betriebes: Von der Ausbildungsplanung bis hin zum Ausbildungsabschluss werden dabei alle wichtigen Stationen angesprochen und detailliert vermittelt. Die Ausbildereignung endet mit einer Prüfung vor unserem langjährigen Bildungspartner IHK Frankfurt am Main.

Fachübergreifender Teil

Betriebs- und volkswirtschaftliche Themen bilden die Basis dieses Studienabschnitts. Auch Personal- sowie Planungspolitik gehören zu den elementaren Inhalten dieses Moduls.

Fachrichtungsspezifischer Teil

In diesem abschließenden Studienabschnitt erlernen Sie praxisorientiert alle wichtigen Themen rund um Ihre Fachrichtung. Als Student des Lehrgangs Hotelmeister IHK stehen unter anderem Schwerpunkte wie Empfang und Wirtschaftsdienst auf Ihrem Stundenplan.

Die detaillierten Lehrgangsinhalte finden Sie hier
Studiendauer/-beginn

Studienbeginn

Die Weiterbildung zum/zur Küchenmeister/in IHK startet monatlich zum 1. oder 15.


Regelstudienzeit

  • Die Regelstudienzeit für den Lehrgang inkl. Ausbildereignung beträgt 30 Monate
  • Die Regelstudienzeit für den Lehrgang ohne Ausbildereignung beträgt 24 Monate
Beachten Sie, dass die Regelstudienzeit nur als Orientierung zu betrachten ist.
Die Weiterbildungsdauer zum/zur Küchenmeister/in IHK können Sie nach Ihren Bedürfnissen individuell gestalten: Sie haben die Möglichkeit, die Weiterbildung beliebig zu verkürzen oder zu verlängern – die Gesamtkosten bleiben dabei auf dem gleichen Niveau.
Teilnahmevoraussetzungen

Mit abgeschlossener Berufsausbildung:

  • Ausbilderschein (AdA) - diesen absolvieren Sie, sofern noch nicht vorhanden, im Rahmen Ihres Meisterlehrgangs bei Poppe & Neumann
  • nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung verfügen Sie über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Prüfung.
Das heißt: Sie können bereits 6 Monate nach Ihrer Berufsausbildung mit dem Fernstudium beginnen, da Sie während des Studiums weiter arbeiten und somit zum Zeitpunkt der Prüfung über die nötige Berufspraxis verfügen.
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Ohne abgeschlossene Berufsausbildung:

  • Ausbilderschein (AdA) - diesen absolvieren Sie, sofern noch nicht vorhanden, im Rahmen Ihres Meisterlehrgangs bei Poppe & Neumann
  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Prüfung über mindestens acht Jahre einschlägige Berufserfahrung
Das heißt: Sie können bereits mit 5 1/2 Jahren Berufspraxis mit dem Fernstudium beginnen, da Sie während des Studiums weiter arbeiten und somit zum Zeitpunkt der Prüfung über die nötige Berufspraxis verfügen.
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Kosten und Förderungsmöglichkeiten
Die Studiengebühren betragen:
  • 149,00 EUR pro Monat (inkl. AdA-Prüfung) (Gesamtkosten 4470,00 EUR)
  • 147,00 EUR pro Monat (ohne AdA-Prüfung) (Gesamtkosten 3528,00 EUR)

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Monatliche Zahlung
  • Bei Poppe & Neumann zahlen Sie Ihre Studiengebühren in bequemen Monatsraten - und das ohne Mehrkosten.
Steuern Sparen
  • Bis zu 4.000 EUR jährlich können Sie für Ihre Weiterbildung bei Poppe & Neumann nach aktueller Gesetzgebung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dafür erhalten Sie von uns nach Ablauf des Kalenderjahres einen Zahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.
Leichte Finanzierung mit dem Meister-BaföG
  • Alle Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Diätkoch) sind im Rahmen des Meister- BaföG förderungsfähig. Sie können Förderungen in Höhe der gesamten Lehrgangskosten erhalten. Der Förderungsbetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ersterer ist ein Zuschuss von 30,5% der Gesamtsumme, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der zweite Teil, ein Bankdarlehen der KfW über den Restbetrag, ist während der gesamten Studiendauer und anschließenden Karenzzeit (bis zu sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei. Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten durch das Meister-BaföG finden Sie hier oder direkt auf www.meister-bafoeg.info.

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