
Die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin im Gastgewerbe leitet sich aus der Meistervorbereitung ab. Sie beschränkt sich im wesentlichen auf die kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Themenfelder und ist als Weiterbildung für die Berufsfelder „Hotelkaufmann/-frau” und „Fachmann/-frau für Systemgastronomie” gedacht.
| Studiendauer | Die Regelstudiendauer, d.h. die Zeit, in der Ihnen das Lehrmaterial zugeht und die Lehrgangsgebühren entrichtet werden, beträgt einschließlich Ausbildereignungsprüfung 30 Monate; bei vorhandenem AdA-Schein 24 Monate. |
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| Abschluss | Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK | |
| Kosten (inkl. AdA-Prüfung) |
€ 149,00 pro Monat (€ 4470,00 insg.) | |
| Kosten (ohne AdA-Prüfung) |
€ 147,00 pro Monat (€ 3528,00 insg.) |
Alle angebotenen Aufstiegsfortbildungen – so auch der Lehrgang zum Fachwirt – sind im Rahmen des Meister-BAföG förderungsfähig. Sie können also Förderungen in Höhe der gesamten Lehrgangskosten (maximal € 10.226) erhalten.
Der Förderungsbetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ersterer ist ein Zuschuss von 30,5% der Gesamtsumme – muss also nicht zurückgezahlt werden. Der zweite Teil, ein Bankdarlehen über den Restbetrag, ist während der gesamten Studiendauer und anschließenden Karenzzeit (zwei bis sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.
Weitere Informationen zum Ablauf des Fernstudiums und den Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie den BAföG-Antrag erst nach der Lehrgangsanmeldung stellen können, da Sie mit der Anmeldebestätigung das nötige Formblatt B (Bestätigung des Maßnahmenträgers) zum Einreichen des Antrages von uns bekommen.| Ausbildereignungsprüfung | Diese ist für alle Meister-/ Fachwirtlehrgänge verpflichtend und wird im Rahmen der Vorbereitung absolviert. Sollten Sie bereits über einen AdA-Schein verfügen, entfällt diese. |
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| FachwirtIn |
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie über 2 Jahre* einschlägige Berufspraxis verfügen. |
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| FachwirtIn (ohne Berufsabschluss) |
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie über 5 Jahre einschlägige Berufspraxis verfügen. |
Eine der Zulassungsvoraussetzungen sowohl zum Meister wie zum Fachwirt im Gastgewerbe ist die Ausbildereignungsprüfung. Diese absolvieren Sie im Rahmen der Vorbereitung die Prüfung zum/zur Fachwirtin im Gastgewerbe (Lehrgang 4b). Haben Sie den AdA-Schein bereits, belegen Sie Lehrgang 4c.
Den Abschluss zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe können Sie auch mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf (z.B. Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie) und danach mindestens 2-jähriger Berufspraxis – zum Zeitpunkt der Prüfung – und mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 2-jährigen kaufmän- nischen Ausbildungsberuf (z.B. Fachkraft im Gast- gewerbe) und danach mindestens 3-jähriger Berufspraxis – zum Zeitpunkt der Prüfung – machen.
Aber auch wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können Sie die Qualifikation zu Fachwirt/in im Gastgewerbe erhalten. Als Quereinsteiger beim Fachwirt im Gastgewerbe benötigen Sie zum Zeitpunkt der Prüfung 5 Jahre einschlägige Berufspraxis.
Nach erfolgreichem Abschluss des eigentlichen Fernlehrgangs, also dem Durcharbeiten der Lehrbriefe, Einsenden aller Korrekturen zur Auswertung erhalten Sie das POPPE & NEUMANN-Zeugnis und wir planen Sie für das nächstmögliche Seminar und die Prüfung ein. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von uns alle Informationen und die Anmeldeunterlagen für die IHK. Gleichzeitig bekommen Sie Buchungsinformationen für die Unterbringung und Verpflegung während Seminar und Prüfung – wir halten günstige Zimmerkontingente vor.
Sie nehmen zunächst (in einer separaten Prüfung) an einem 2-tägigen Intensivierungs-Seminar mit anschließender Ausbildereignungsprüfung teil. Vor der eigentlichen Prüfung zum Fachwirt findet ein 10-tägiges Prüfungsintensivierungs-Seminar statt. Dieses mündet in die schriftliche IHK-Püfung.
Nach einer Pause von 4 – 6 Wochen wird der zweite Prüfungsteil "Situationsbezogenenes Fachgespräch" abgelegt.
| Modul I | Ausbildereigungsprüfung | |
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| Modul II | Fachübergreifender Teil | |
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| Modul III | Fachrichtungsspezifische Teile | |
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