National und international genießt der Meisterbrief uneingeschränke Anerkennung.
Erfolgreiche Meisterinnen und Meister der Hotelfernschule Poppe & Neumann führen die Küchen in Spitzen-Unternehmen, sind Hoteldirektoren, wirken als Fachdozenten bei anerkannten Bildungsträgern, Berufsschullehrer oder sind überdurchschnittlich erfolgreich selbständig.
| Studiendauer | Die Regelstudiendauer, d.h. die Zeit, in der Ihnen das Lehrmaterial zugeht und die Lehrgangsgebühren entrichtet werden, beträgt einschließlich Ausbildereignungsprüfung 30 Monate; bei vorhandenem AdA-Schein 24 Monate. |
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| Abschluss | Küchenmeister/in IHK Restaurantmeister/in IHK Hotelmeister/in IHK |
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| Kosten (inkl. AdA-Prüfung) |
€ 149,00 pro Monat (€ 4470,00 insg.) | |
| Kosten (ohne AdA-Prüfung) |
€ 147,00 pro Monat (€ 3528,00 insg.) |
Förderung
Alle Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Diätkoch) sind im Rahmen des Meister-BaföG förderungsfähig. Sie können also Förderungen in Höhe der gesamten Lehrgangskosten (maximal € 10.226) erhalten. Der Förderungsbetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ersterer ist ein Zuschuss von 30,5% der Gesamtsumme – muss also nicht zurückgezahlt werden. Der zweite Teil, ein Bankdarlehen der KfW über den Restbetrag, ist während der gesamten Studiendauer und anschließenden Karenzzeit (bis zu sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.
Weitere Informationen zum Ablauf des Fernstudiums und den Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie den BAföG-Antrag erst nach der Lehrgangsanmeldung stellen können, da Sie mit der Anmeldebestätigung das nötige Formblatt B (Bestätigung des Maßnahmenträgers) zum Einreichen des Antrages von uns bekommen.| Ausbildereignungsprüfung | Diese ist für alle Meister-/ Fachwirtslehrgänge verpflichtend und wird im Rahmen der Vorbereitung absolviert. Sollten Sie bereits über einen AdA-Schein verfügen, entfällt diese. |
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| Meisterprüfung |
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie über 3 Jahre Berufspraxis verfügen. |
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| Meisterprüfung (ohne Berufsabschluss) |
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie über 8 Jahre einschlägige Berufspraxis verfügen. |
Eine der Zulassungsvoraussetzungen sowohl zum Meister wie zum Fachwirt im Gastgewerbe ist die Ausbildereignungsprüfung. Diese absolvieren Sie im Rahmen der Vorbereitung auf den Meisterbrief (Lehrgang 4). Haben Sie den AdA-Schein bereits, belegen Sie Lehrgang 4a.
Mit Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe (Koch/HoFa,ReFa) müssen Sie – zum Zeitpunkt der Prüfung – für die Meisterprüfung 3 Jahre Berufspraxis nachweisen.
Aber auch wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können Sie den Meisterbrief erwerben. Als Quereinsteiger benötigen Sie zum Zeitpunkt der Prüfung 8 Jahre einschlägige Berufspraxis.
Nach erfolgreichem Abschluss des eigentlichen Fernlehrgangs, also dem Durcharbeiten der Lehrbriefe, Einsenden aller Korrekturen zur Auswertung erhalten Sie das POPPE & NEUMANN-Zeugnis und wir planen Sie für das nächstmögliche Seminar und die Prüfung ein. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von uns alle Informationen und die Anmeldeunterlagen für die IHK. Gleichzeitig bekommen Sie Buchungsinformationen für die Unterbringung und Verpflegung während Seminar und Prüfung – wir halten günstige Zimmerkontingente vor.
Sie nehmen zunächst (in einer separaten Prüfung) an einem 2-tägigen Intensivierungs-Seminar mit anschließender Ausbildereignungsprüfung teil. Vor der eigentlichen Meisterprüfung findet ein 10-tägiges Prüfungsintensivierungs-Seminar statt. Bei der Vorbereitung auf die Küchen-, Restaurant-, Hotelmeisterprüfung wird die prüfungsrelevante Theorie aufgefrischt und es werden die praktischen Prüfungsanforderungen trainiert.*
Das Seminar mündet in die schriftliche IHK-Prüfung. Nach Seminar und schriftlicher IHK-Prüfung entsteht für die MeisterInnen eine Pause von in der Regel 4 bis 6 Wochen. Dann lädt die IHK Sie zur mündlichen und praktischen Meisterprüfung ein.
| Modul I | Ausbildereigungsprüfung | |
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| Modul II | Fachübergreifender Teil | |
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| Modul III | Fachrichtungsspezifische Teile | |
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